Wir sorgen für den Plattenwechsel. Der Umgang mit Asbest birgt viele Gefahren für die Gesundheit. Daher werden auch an die Entsorgung von Asbest besondere Anforderungen gestellt. Nach § 39 Abs.1 GefStoffV. Arbeiten gem. TRGS 519 sind wir als Asbestentsorgungsbetrieb zugelassen. Unsere Mitarbeiter sind für die Demontage der Asbest-Zementplatten geschult und werden regelmäßig durch die Berufsgenossenschaft untersucht. Legen Sie Ihre Dachsanierung in erfahrene Hände